Nutzungsbedingungen

ALLGEMEINES

"Lounge-Einrichtungen" bedeutet die Bereitstellung eines Wartebereichs auf der Luft- oder Landseite des Flughafens mit Sitzgelegenheiten und Erfrischungsmöglichkeiten (die Einrichtungen können je nach Standort variieren).

"GLN" bedeutet Global Lounge Network, ein Unternehmen aus Florida mit Hauptsitz in Miami, Florida.

"Kunde" bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, die die Nutzung der Lounge-Einrichtungen bucht.

"Flughafen" ist der Flughafen, von dem der Kunde abfliegt.

"Zutrittsbedingungen" sind die von GLN festgelegten Bedingungen bezüglich des akzeptablen Verhaltens, des Aussehens und des Rausches, an die der Kunde beim Betreten der Lounge-Einrichtungen gebunden ist.

"Gebühren" sind die Gebühren, die der Kunde an GLN in Bezug auf die Lounge-Einrichtungen gemäß der GLN-Gebührenstruktur zahlt, die von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann.

Die Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wörter im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt. Bezugnahmen auf ein Geschlecht schließen auch das andere Geschlecht ein. Bezugnahmen auf juristische Personen schließen natürliche Personen ein und umgekehrt.

 

EINREISEBEDINGUNGEN

Um ein entspanntes, angenehmes Umfeld für alle unsere Kunden zu schaffen, bittet GLN um die Einhaltung der folgenden Einreisebedingungen.

GLN behält sich das Recht vor, (nach alleinigem Ermessen des Lounge-Personals und/oder des Managers) jedem Kunden den Zutritt zu verweigern oder ihn aufzufordern, die Lounge zu verlassen, wenn er die Eintrittsbedingungen nicht einhält. GLN ist nicht verpflichtet, den Betrag ganz oder teilweise zu erstatten. GLN ist nicht verpflichtet, auf Korrespondenz einzugehen.

  1. Kunden dürfen keine Speisen, Getränke, Zeitschriften, Zeitungen oder andere Gegenstände mitnehmen, die Eigentum von GLN oder des jeweiligen Lounge-Betreibers sind. Taschen können durchsucht und/oder kontrolliert werden, wenn der Lounge-Manager oder das Personal den begründeten Verdacht hat, dass Gegenstände aus der Lounge entfernt werden.
  2. Die rücksichtsvolle Benutzung von Mobiltelefonen ist erlaubt, allerdings bitten wir die Kunden, beim Führen oder Entgegennehmen von Anrufen Rücksicht auf andere Kunden zu nehmen. GLN behält sich das Recht vor, Kunden aufzufordern, von der Benutzung von Mobiltelefonen abzusehen.
  3. In und um die Lounge wird eine Videoüberwachung eingesetzt, deren Bilder zu Ihrem Schutz und zum Schutz anderer aufgezeichnet werden.
  4. GLN und seine Mitarbeiter behalten sich das Recht vor, nach eigenem und freiem Ermessen Kunden den Zutritt zu verweigern oder zu entfernen, deren Verhalten oder Kleidungsstil nach Ansicht von GLN oder seinen Mitarbeitern unangemessen ist oder andere Kunden beleidigen könnte.
  5. GLN bittet Kunden mit Kindern, dafür zu sorgen, dass die friedliche Atmosphäre der Lounge nicht gestört wird. Kinder müssen jederzeit von einem Kunden über 18 Jahren begleitet werden.
  6. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, sich an die in den Lounge-Einrichtungen geltenden Rauchverbote zu halten.
  7. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass er rechtzeitig am richtigen Abfluggate ist, um seinen Flug zu besteigen. GLN übernimmt keine Haftung für Kunden, die ihren Flug verpassen. GLN ist nicht verpflichtet, in einer Lounge Flugdurchsagen zu machen.
  8. GLN ist unter keinen Umständen haftbar oder verantwortlich für die persönlichen Gegenstände eines Kunden. Kunden, die persönliche Gegenstände in die Lounge mitnehmen, tun dies ausschließlich auf eigenes Risiko.
  9. Die Kunden dürfen keine Gepäckwagen in die Lounge mitnehmen.
  10. Die Kunden sind verpflichtet, bei Verschütten oder Zerbrechen sofort ein Mitglied des Personals zu informieren.
  11. Der Standardaufenthalt in der Lounge beträgt 3 (drei) Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit des Kundenfluges, vorbehaltlich der Check-in-/Gepäckabgabezeiten der einzelnen Fluggesellschaften. Zusätzliche Zeit kann je nach Verfügbarkeit in der Lounge erworben werden.
  12. Alkohol darf nur von Personen gehandhabt und/oder konsumiert werden, die über 21 Jahre alt sind. Personen, die sich nicht an diese Vorschrift halten, werden aufgefordert, die Lounge zu verlassen.
  13. GLN behält sich das Recht vor, Personen, die betrunken sind und/oder sich ungebührlich verhalten, den Zutritt zu verweigern oder sie aus der Lounge zu entfernen. Unser Personal kontrolliert nach eigenem Ermessen die Menge an Alkohol, die ein Fluggast konsumiert hat, da Personen, die betrunken erscheinen, das Recht auf einen Flug verweigert werden kann. Personen, die eine Störung verursachen oder sich weigern, angemessenen Aufforderungen des Lounge-Personals nachzukommen, können aus der Lounge entfernt werden.
  14. Diese Zugangsbedingungen gelten für alle Kunden, einschließlich derjenigen, die den Lounge-Zugang im Voraus über einen Drittanbieter gebucht haben, als Teil eines Mitgliedskartenprogramms, als Teil eines Flugtickets oder eines Vielfliegerprogramms.

 

LOUNGE-EINRICHTUNGEN

  1. Alle Spezifikationen, Beschreibungen, Zeichnungen, Fotografien und/oder Abbildungen der Lounge-Einrichtungen sowie alle Werbematerialien, Musterbücher und/oder Menübeschreibungen dienen lediglich als Orientierungshilfe und dürfen vom Kunden nicht als verbindlich oder als Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrags mit dem Kunden angesehen werden.
  2. GLN wird sich nach besten Kräften bemühen, in den Lounge-Einrichtungen ein angemessenes Umfeld zu gewährleisten.
  3. GLN wird sich nach besten Kräften bemühen, die Lounge-Einrichtungen während der für den jeweiligen Flughafen angekündigten Zeiten zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, die Betriebszeiten ohne Vorankündigung zu ändern oder die Lounge-Einrichtungen wegen Renovierung, Umzug oder aus anderen Gründen zu schließen; in diesem Fall erfolgt eine Erstattung der Gebühren nach alleinigem Ermessen von GLN.
  4. GLN wird sich nach Kräften bemühen, den Kunden die bestmögliche Erfahrung zu bieten. Unzufriedene Kunden sollten sich mit ihren Anliegen an ein Mitglied des GLN-Personals, die Aufsichtspersonen oder den Lounge Manager wenden. In einigen Fällen liegt es im alleinigen Ermessen von GLN, eine Rückerstattung der Gebühren vorzunehmen.
  5. GLN und 3rdDie Betreiber der Party-Lounges behalten sich das Recht vor, einem Kunden den Zutritt zu den Lounge-Einrichtungen aus gesetzlichen, behördlichen oder flughafenpolitischen Gründen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien oder Brandschutzbestimmungen) oder wegen eines Verstoßes gegen diese Geschäftsbedingungen zu verweigern. In diesem Fall ist GLN nicht verpflichtet, eine vollständige oder teilweise Rückerstattung oder eine andere Form der Entschädigung anzubieten.

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